Liechtenstein und der Informationsaustausch



Diese Grafik (bitte zum vergrößern klicken) veranschaulicht, wie weit Liechtenstein im bisher einzigen Vertrag mit den USA gegangen ist. Sie verdeutlicht die meisten der eher allgemein gehaltenen Punkte, die TJN bereits im Briefing Paper zum Informationsaustausch zusammengefasst hat. Etwa müssen die US-amerikansichen Steuerbehörden den Liechteinsteiner Behörden eine große Menge an belastendem Material vorlegen ("detailliertes Ersuchen"), um diese von einem steuerlich relevanten Tatbestand zu überzeugen ("echte, nachvollziehbare Begründung"). Liechtenstein prüft das Ersuchen und kann es ablehnen. Der Autoschlüssel im verschlossenen Auto lässt grüßen: liegt das belastende Material bei einer Liechtensteiner Bank oder einem Treuhänder, so ist es schwerlich möglich dieses Material bei Auskunftsersuchen bereits vorzulegen. Die Liechtensteiner (und alle anderen Steuer- und Verdunkelungsoasen) lachen sich ins Fäustchen und lehnen ab, halten hin, spielen Katz und Maus. Für jedes einzelne Gesuch ist jedenfalls tagelange akribische Vorarbeit der Steuerbeamten notwendig - bei der Personalausstattung der Steuerbehörden also ist kaum ernsthaft mit einer Anfrageflut zu rechnen. Selbst wenn, die Ressourcenverschwendung und Ineffizienz dieser Praxis ist kaum zu übertreffen: das Problem lässt sich mit automatischem Informationsaustausch lösen.

Diese Grafik zeigt darüber hinaus einige Liechtenstein'sche Besonderheiten: So kann etwa der Liechtensteinische Treuhänder gegenüber der Steuerverwaltung die Informationsauskunft verweigern. Eine solche Verweigerung kann zwar von der Steuerverwaltung mittels einer Verfügung überwunden werden, die Verfügung muss aber vom Verwaltungsgericht überprüft werden. Außerdem führt der Weg zum Zugriff auf Liechtensteinische Bankkontendaten ausschließlich über den Verwaltungsgerichtshof. Schließlich informieren die Liechtensteinischen Treuhänder die betroffenen US-amerikanischen StaatsbürgerInnen, sollten Anfragen vonseiten der Steuerbehörden über deren Stiftungen eingehen.
Bis all diese Prozeduren abgeschlossen sind und es bestenfalls zum punktuellen Informationsaustausch kommt, sind viele Stunden beamtlicher Arbeitszeit und Monate behördlichen Kleinkriegs ins Land gegangen - und der Steuerflüchtling ist längst mit seinen Tarnfirmen und -stiftungen in die nächste Verdunkelungsoase weitergezogen.

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