Abgeltungssteuer: Deutschland baut Einfallstor für kriminelle Gelder

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder über die Verhandlungen über eine Abgeltungssteuer mit der Schweiz und ihre Tücken berichtet (z.B. hier). Offenbar lässt sich die Bundesregierung noch immer nicht von diesem Kuhhandel mit der Schweiz abbringen. Laut Schweizer Angaben sei nun der Abschluss der Verhandlungen bis "zu den Sommerferien", sprich in zwei Monaten, geplant. Die vorgeschlagene Steuer mit der Schweiz soll gleich mehrere Formen moderner Zweiklassen-Justiz rechtlich zementieren (Details hier).

Zum einen werden dadurch Kapitaleinkünfte aus der Schweiz auf alle Zeit von der Steuerprogression ausgenommen - im Unterschied zu Arbeitseinkünften. Ob das Verfassungsgericht diese Schieflage durchgehen lässt? Andererseits werden jene, die über die Schweiz seit Jahren Steuern hinterzogen haben, mit einer Niedrigst-Strafzahlung und ohne das Risiko einer Freiheitsstrafe, bevorzugt.

Hier wird Hinterziehung über die Schweiz belohnt im Vergleich zur Hinterziehung über andere Staaten. Außerdem wird Gesetzesuntreue belohnt im Vergleich zur geltenden Rechtslage bei Selbstanzeigen. Dort fand erst kürzlich eine Verschärfung statt (wir berichteten hier), und nun wird diese mit dem Schweizer Deal umschifft. Das schafft äußerst perverse Anreize (Tagesanzeiger):
Nicht ganz uninteressant ist auch, wie man auf die Kunden reagieren soll, die plötzlich ihr Geld von Offshore-Plätzen in die Schweiz bringen und zum Billig-Satz legalisieren wollen. Der Satz von 20 Prozent gilt nur für Geld, das schon seit 10 Jahren hier liegt; was später kam, wird entsprechend billiger.
Um zu verhindern, dass dies geschieht, sei eine besondere Klausel vorgesehen, um in Fällen von frischem Schwarzgeld aus dem Ausland "erleichterte Amtshilfe" zu leisten. Dies ist der Gipfel des Ausverkaufs legitimer fiskalpolitischer Interessen und eine Bankrotterklärung gesunden Menschenverstands: Wie stellt sich die Bundesregierung die Durchführung einer solchen Klausel vor? Werden deutsche Steuerfahnder in Reisebussen in die Schweiz gekarrt, um dort in den Untiefen der IT-Systeme von UBS & Co. Nachweise zu suchen, dass das Kontoguthaben von Herrn Obermayer von 2008 auf außergewöhnlichen Zuflüssen beruht, und deshalb erleichterte Amtshilfe angebracht sei? Die Wahrheit ist: Niemand kann verhindern, dass eine strafbefreiende Abgeltungssteuer mit dem Ausland missbraucht wird.

Wer die Ereignisse um die UBS und Credit Suisse Vorfälle verfolgt hat (etwa hier oder hier), kann sich nur verwundert die Augen reiben über die Naivität, mit der die Bundesregierung gewillt ist, der Schweizer Finanzindustrie und -politik blindlings zu vertrauen. Hatten nicht Banker bewusst und systematisch geltendes ausländisches Recht hintergangen? Richard Murhpy hat drastische Worte gefunden: "Lasst es uns die Befürwortung von Kriminalität nennen, oder einen Schlag ins Gesicht des ehrlichen Steuerzahlers".

Herr Schäuble, noch ist es nicht zu spät. Wenn, wie Sie im Tagesanzeiger -Artikel zitiert werden, der Abschluss der Verhandlungen weiter verzögert wird (Sie sprachen von Dezember), dann könnte sich das Blatt noch wenden. Vor allem sollten Sie sich entschließen, die endgültige Unterzeichnung zu verschieben auf nach der Einigung über die erweiterte Zinsrichtlinie (siehe hier). Seien Sie so gut und suchen Sie weisen Rat - es geht nicht um kurzfristige Lorbeeren und ein "gutes Feeling" mit den Nachbarn. Viel mehr steht auf dem Spiel.

Die Güter der Steuergerechtigkeit, die Grundfesten des demokratischen Gemeinwesens, und die Zukunft des europäischen Projekts stehen hier auf Messers Schneide. Dies, und alles weitere wesentliche, könnten Sie bestimmt diplomatischer als ihr Kollege Steinbrück sagen. Nur sollte es nicht weniger klar und öffentlich sein. Schwarzgeld wird nicht weißer dadurch, dass es durch eine zwischenstaatliche vertragliche Waschstraße gelaufen ist. BürgerInnen verstehen das sehr gut.

Labels: , , , ,