TJN-Stellungnahme zum Steuerabkommen im Finanzausschuss des Bundestages

Am kommenden Montag, 24. September gibt es im Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Umsetzungsgesetz des geplanten Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz.

Die Positionen von Tax Justice Network werden dort von einigen Sachverständigen vertreten. In der Zusammenfassung der Stellungnahme von TJN's Internationalem Sekretariat heißt es (ganze Stellungnahme hier):
Das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen hat große Schlupflöcher und dient in Wirklichkeit dazu, den automatischen Informationsaustausch in Form der überarbeiteten EU-Zinsrichtlinie von der Schweiz fern zu halten. Diese eigentliche Absicht des Schweizer Steuerabkommens hat die Schweizer Bankiersvereinigung jüngst öffentlich zugegeben (siehe Annex A ). Die geplante EU-Zinsrichtlinie ist im Gegensatz zum Steuerabkommen ein äußerst wirkungsvolles Instrument gegen Steuerhinterziehung. Das Steuerabkommen behindert den Versuch die EU-Zinsrichtlinie auszuweiten indem es den Europäischen Steueroasen Luxemburg und Österreich einen Vorwand gibt, auch weiterhin den Fortschritt auf EU-Ebene zu blockieren. Somit sorgt das Steuerabkommen mittelfristig sogar für Steuermindereinnahmen der Bundesrepublik Deutschland, weil die effektive europäische und multilaterale Steuerkooperation dadurch massiv behindert wird.
Darüber hinaus sind die Schlupflöcher des Abkommens im Hinblick auf die betroffenen Personen und die erfassten Vermögenswerte weiterhin riesig. Selbst die Liechtensteiner Geldwäschebekämpfungsregeln wären gründlicher und in Folge auch fiskalisch ergiebiger als die Schweizer Sorgfaltspflichten, die im Steuerabkommen zur Erfassung der deutschen betroffenen Personen herangezogen werden. Ob die geringe Vorauszahlung von zwei Mrd. CHF (umgerechnet rund 1,67 Mrd. Euro, Stand 18.7.2012) überhaupt von deutschen Steuerpflichtigen einzuholen sein wird, ist ungewiss. Auch die künftigen jährlichen Zahlungen an den deutschen Fiskus werden sich auf einen Bruchteil der vom deutschen Finanzministerium vermuteten Summe belaufen. Zudem wird die Verfolgung von Steuerstraftaten durch umfangreiche Amnestieregelungen erschwert. Das ist insbesondere im Hinblick auf die drohende Einstellung aller bereits eröffneten oder in der Vorbereitung befindlichen Strafverfahren im Zusammenhang mit den CD-Ankäufen unverantwortlich.
Die ganze Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.