Steueramtshilfe - Schweiz wird von Informationsgesuchen überflutet

Ein Gastbeitrag von Mark Herkenrath, Alliance Sud

Die Schweiz verweigert sich in Steuerfragen weiterhin dem automatischen Informationsaustausch. Unter massivem internationalem Druck beschloss die Schweizer Regierung im März 2009 aber immerhin, den Informationsaustausch auf Anfrage einzuführen. Seither sind 25 Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Standard in Kraft getreten. Das heisst: Bislang können 25 Staaten bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung von der Schweiz Informationen über mögliche undeklarierte Konten verlangen.
Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung heute bekannt gab, machen die betreffenden Staaten regen Gebrauch von dieser Möglichkeit. Alleine von Januar bis Oktober 2012 sind bei der Schweiz insgesamt 704 Amtshilfegesuche eingetroffen, 556 davon gestützt auf den neuen Standard. Diese Zahlen bedeuten mehr als eine Verdoppelung der Amtshilfegesuche gegenüber dem Vorjahr (siehe hier). 

Heute hat die Schweizer Regierung darum beschlossen, den Personalbestand der Steuerverwaltung aufzustocken. Ab 2013 sind immerhin acht neue Stellen eingeplant, um ausländische Amtshilfegesuche in Sachen Steuerhinterziehung zu bearbeiten.

Kurz und gut: Es scheint in den betreffenden Ländern zahlreiche und deutliche Hinweise auf undeklarierte Vermögen in der Schweiz zu geben, denen nun nachgegangen werden soll. Umso bedenklicher ist, dass bisher doch nur 25 Länder die Möglichkeit haben, Amtshilfegesuche in Steuerfragen an die Schweiz zu richten. Ärmere Entwicklungsländer sind von diesem wichtigen Mittel gegen die internationale Steuerflucht weiterhin ausgeschlossen: Mit ihnen hat die Schweiz weder Doppelbesteuerungsabkommen noch Tax Information Exchange Agreements (TIEA) unterzeichnet, die dem internationalen Standard entsprechen.