Trotz Schlupflöchern: Schweiz und Griechenland verhandeln über die Abgeltungssteuer

Ein Gastbeitrag von Mark Herkenrath, Alliance Sud

Die Schweizer Regierung tut, was sie kann, um den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen abzuwehren. Indirekt behindert sie auch mögliche Fortschritte bei der Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie. Wichtigstes Instrument ihrer Strategie ist der Vorschlag einer anonymen Abgeltungssteuer. Dazu führt sie seit letztem Mittwoch nun auch offizielle Verhandlungen mit Griechenland. Mit Italien sind seit dem Frühling dieses Jahres regelmässige Vorgespräche im Gang.
 
Ein wesentliches Problem der Abgeltungssteuer ist, dass sie sich über angelsächsische Discretionary Trusts oder liechtensteinische Ermessensstiftungen leicht umgehen lässt. Parlamentsabgeordnete der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz haben in den lezten Monaten deshalb eine ganze Serie von Anfragen und Vorstössen lanciert, die kritisch auf solche Schlupflöcher hinweisen. Hervorzuheben sind etwa die Interpellationen von Nationalrat Manuel Tornare (hier oder hier)
und eine Motion von Margret Kiener Nellen und weiteren sozialdemokratischen Nationalratsmitgliedern. Sie alle fragen, wie verhindert werden soll, dass Trusts und Stiftungen zur Umgehung der Abgeltungssteuer beitragen. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass solche Vehikel auch zur Geldwäsche und der Überweisung von Diktatorengeldern dienen.

Die Antworten der Schweizer Regierung halten jeweils fest, "echte" Discretionary Trusts und Ermessensstiftungen hätten gemeinnützigen Chrakter und liessen sich nicht für Steuerhinterziehung und Geldwäsche einsetzen. Bei "unechten" Trusts und Stiftungen seien die Banken in der Schweiz hingegen verpflichtet, den jeweiligen Nutzungsberechtigten zu bestimmen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die wichtige Frage, wie die Banken "echte" von "unechten" Trusts und Stiftungen unterscheiden sollen, bleibt aber unbeantwortet. In ihrer Antwort auf die Motion Kiener Nellen verweist die Schweizer Regierung dazu lapidar auf eine zukünftige Wegleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese ist allerdings noch nicht veröffentlicht. Bevor sie vorliegt, haben sich weder die Motion noch die Bedenken gegen die Abgeltungssteuer im deutschen Bundesrat erledigt.


Ob es der Eidgenössischen Steuerverwaltung jemals gelingen wird, sinnvolle Unterscheidungskriterien für "echte" und "unechte" Trusts und Stiftungen finden, ist ausgesprochen fraglich. Bei liechtensteinischen Ermessensstiftungen etwa, die angeblich wohltätigen Zwecken dienen, können geheime Absichtserklärungen vollkommen legal dafür sorgen, dass sie dennoch unter der faktischen Kontrolle eines wirtschaftlich Berechtigten stehen. Um solchen Absichtserklärungen auf die Spur zu kommen, müssten die Schweizer Banken nicht nur den nötigen Willen, sondern auch hellseherische Fähigkeiten an den Tag legen. Ansonsten liessen sich die Lücken der Abgeltungssteuer und der Geldwäschebestimmungen nur dann schliessen, wenn die Banken grundsätzlich darauf verzichten würden, Gelder anonymer Trusts und Stiftungen anzunehmen.