Frankreich geht wichtigen Schritt auf dem Weg zu länderbezogenen Offenlegungspflichten für Banken

In einer nächtlichen Entscheidung hat der Finanzausschuss des französischen Parlaments gestern die Vorlage für ein neues Bankengesetz verabschiedet. Ab dem Jahr 2014 müssen französische Banken dementsprechend länderbezogenen Offenlegungspflichten nachkommen und darüber berichten, in welchen Ländern sie Tochterunternehmen haben, deren Bankeinkünfte und Belegschaft. Die Vorlage wird nun dem Plenum zur Abstimmung gestellt. Weitere Informationen finden sich hier.

Zwar wären aus Steuersicht zusätzliche Informationen über bezahlte Steuern und Profite offenzulegen; die vorgeschlagene Regelung wäre aber eine interessante Ergänzung zu den zur Zeit stattfindenden Bemühungen um europäische Regelungen im Rohstoffsektor (wir berichteten). Würde ein solches Gesetz in Frankreich verabschiedet wäre damit ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Finanzsektor getan.