OECD und UNDP starten Initiative „Steuerprüfer ohne Grenzen“

Am Rande der 3. Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba brachte die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) in Partnerschaft mit UNDP (United Nations Development Programme) die Initiative „Steuerprüfer ohne Grenzen“ auf den Weg. Im Rahmen der Initiative sollen Experten aus OECD-Staaten Steuerbehörden in Ländern des globalen Südens dabei unterstützen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und das Steueraufkommen dieser Länder zu erhöhen. Pilotprojekte in Albanien, Ghana und dem Senegal stehen bereits in den Startlöchern. Während eines ersten Feldversuchs in Kolumbien, konnten die Steuereinnahmen laut Angaben der OECD innerhalb von nur drei Jahren um das Zehnfache gesteigert werden.

In der Tat stellt der Mangel an gut ausgebildeten Steuerbeamten in vielen Ländern des globalen Südens ein großes Hindernis für eine effektive Bekämpfung von Steuerhinterziehung dar. Vor diesem Hintergrund sind ein Wissenstransfer und der Aufbau von Kapazitäten sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.

Im Kontext der Ergebnisse der Konferenz in Addis Abeba wirkt „Steuerprüfer ohne Grenzen“ allerdings eher wie ein Feigenblatt für die Blockadehaltung der OECD-Länder. Zwar wurden mit dem BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Prozess Reformen des internationalen Steuersystems eingeleitet. Bei wichtigen Fragen gehen die Bemühungen jedoch nicht weit genug oder es wird am Status quo festgehalten. Bspw. werden Maßnahmen wie die konsequente Veröffentlichung von länderbezogenen, steuerrelevanten Daten von Unternehmen und Registern über wirtschaftliche Eigentümer weiterhin blockiert.

Gleichzeitig wird am umstrittenen Grundsatz des Fremdvergleichs (arms length principle) festgehalten. Dieses dient dazu, den Handel zwischen Subunternehmen von multinationalen Konzernen zu bewerten, wird allerdings häufig für Gewinnverschiebung missbraucht, wodurch Länder des globalen Südens enorme Einnahmenverluste hinnehmen müssen. Anstatt vereinzelt Experten zu entsenden, sollte das Grundproblem – das Fremdvergleichsprinzip – angegangen werden. Alternativen wie bspw. eine Besteuerung des Gesamtkonzerns (Stichwort Unitary Taxation) liegen auf dem Tisch.

Zudem können Steuerprüfer logischerweise nur in dem Rahmen Steuern eintreiben, der durch geltende Regelungen vorgegeben ist. Durch unfaire Doppelbesteuerungsabkommen verringern sich die Möglichkeiten für Länder des globalen Südens, eigene Steuern zu erheben, immer weiter.
Die Norm- und Regelsetzung im internationalen Steuersystem ließ sich die OECD trotz nachdrücklicher Forderungen der Zivilgesellschaft und der G77 in Addis Abeba nicht aus der Hand nehmen. So verschlossen sich die OECD-Mitglieder – allen voran die USA, die EU, Kanada und Japan – von Beginn an einer Aufwertung des UN-Expertenausschusses zur internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen zu einer vollwertigen Kommission mit universeller Mitgliedschaft aller Staaten. Strukturelle Fragen des internationalen Steuersystems werden somit weiterhin im von der OECD geleiteten BEPS-Prozess verhandelt – ohne gleichberechtigte Einbeziehung der Länder des globalen Südens. Mit der „Steuerprüfer ohne Grenzen“-Initiative wird damit Unterstützung dafür gewährt, die Entscheidungen anderer umzusetzen.

Anstatt auf einen „Charity“-Ansatz zu bauen, der Abhängigkeiten zwischen Gebern und Nehmern womöglich weiter erhöht, sollten die Industrieländer ihre strikte Blockadehaltung für umfassende Reformen endlich aufgeben.

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