Maßnahme
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Stärken
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Schwächen
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1. Panama muss kooperieren
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Hört sich gut an.
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- Neben Panama gibt es zig andere Schattenfinanzplätze, auf die
Geldwäscher und Steuerflüchtlinge ausweichen können. Die USA nehmen ebenfalls
nicht am Datenaustausch teil. Gegen einzelne Gebiete vorzugehen, andere aber
zu übersehen, führt lediglich zum Ansturm auf verbleibende Megaoasen.
- Der notwendige Nachweis wirtschaftlicher Aktivität versagt seit
Jahrzehnten, den Unterbietungswettlauf in der EU zu stoppen (u.a. wegen
rechtlichen Einwänden, siehe EuGH Cadbury-Schweppes Urteil 2006) und taugt
deshalb nur sehr eingeschränkt als Kern einer Nachweispflicht.
- Die vorgeschlagene Unterscheidung in „unschädliche leere Firmenmäntel“
einerseits, und in schädliche „Briefkastenfirmen“ andererseits seitens der
OECD erscheint weltfremd. Seit Jahrzehnten versucht die Staatengemeinschaft
erfolglos gemeinsame Kriterien für (un)schädliche Rechtsformen und -praktiken
zu definieren. Die Geschichte des Scheiterns reicht mindestens 20 Jahre zurück
(Meinzer, 2016). Gemeinsame Kriterien für eine Unterscheidung werden – so
zeigt es die Erfahrung - nicht konsensfähig sein und würden viele Jahre
unnötiger, kostspieliger und vergeblicher Verhandlungen bedeuten.
- An der Erkenntnis, dass Firmeneigentümer egal welcher Rechtspersonen
sich registrieren sollten, mangelt es nicht. Schon 2001 schlug die OECD (OECD
2001: 9-10) vor, zentrale öffentliche Register der Firmeneigentümer aller
Rechtspersonen einzurichten, ohne dass diese bislang umgesetzt wären.
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2. Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen und internationalen
„schwarzen Listen“
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- Schönes Ideal,
hört sich gut an.
- Schiebt die
Verantwortung auf die gelisteten Steueroasen
- Schiebt die
Verantwortung auf die fehlende Vereinheitlichung.
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Seit 20 Jahren
versucht sich die OECD auf gemeinsame Steueroasen-Kriterien zu einigen –
erfolglos. Die schwarze Liste der OECD 2009 war innerhalb einer Woche leer.
Bis heute steht auf der deutschen Liste kein einziger Staat. Die EU hat ihre
jüngste Steueroasenliste im Oktober 2015 aus dem Netz genommen, zu groß wurde der Druck der
Oasen angesichts der offenbaren Inkonsistenzen und Auslassungen. Kein Staat
wird jemals die USA auf eine schwarze Liste setzen, obwohl sie laut TJN die
größte Steueroase sind. Statt Listen benötigen wir ambitionierte Standards,
die für Rechtspersonen aller Staaten gleichermaßen gelten.
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3. Automatischer Austausch für mehr als 100 Staaten
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Die Ausweitung des Standards auf immer mehr Staaten ist längst
beschlossene Sache. Die USA jedoch werden nicht teilnehmen und torpedieren
somit die Wirksamkeit des Systems. Einen konkreten Vorschlag, wie die USA zur
Teilnahme bewegt werden könnte, wird vom BMF bislang ignoriert (siehe hier). Außerdem verkennt die Zahlenmeierei, dass es
diesen hundert Staaten völlig frei steht, mit wie vielen der übrigen 99 sie
künftig Daten austauschen. Viele Länder, darunter auch die Schweiz und
Deutschland, haben bereits signalisiert, dass sie sehr selektiv vorgehen
wollen. Entwicklungsländer, die Hauptleidtragenden bleiben planmäßig außen
vor. Deutschland verweigert sich sogar der Teilnahme an einem Pilotprogramm, bei
dem Industrieländer mit einzelnen Entwicklungsländern die Technologie für den
Datenaustausch Schritt für Schritt einführen.
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4. Überwachungsmechanimus für automatischen Austausch
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Ein
Überwachungsmechanismus und wirksame Sanktionen sind notwendig.
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Es ist längst
beschlossene Sache, dass das Global Forum die Einhaltung des neuen Standards
überwachen soll. Der Ruf nach „wirksamen Sanktionen“ aber klingt aus der
Feder des Finanzministeriums wenig glaubwürdig, denn dieses hat im Kabinettsentwurf
eine Höchststrafe von 5.000€ vorgeschlagen. Auch wenn daraus nach der
Debatte im Finanzausschuss 50.000€ wurden, offenbart diese Summe selbst bei
vorsätzlichen Falschmeldungen die Vorstellungen des deutschen Finanzministeriums,
was es unter „wirksamen Sanktionen“ versteht. Also werden große Anreize in
Deutschland bestehen bleiben, sehr Vermögende falsch zu melden. Weil
detaillierte öffentliche Statistiken nicht vorgesehen sind, droht das ganze
System ein Papiertiger und Bürokratiemonster zu bleiben (Details hier). In den Niederlanden sind übrigens
Gefängnisstrafen bei vorsätzlichen Falschmeldungen im Gesetz vorgeschrieben.
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5. Register über Firmeneigentümer
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Weltweit nationale Register über wirtschaftliche Eigentümer von Firmen
wären – bei ansonsten gleichbleibender Rechtslage - ein Fortschritt.
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So lange die Register nicht öffentlich sind, kann die fragwürdige
Datenqualität keinen nennenswerten Mehrwert garantieren, zumindest keinen,
der die Kosten rechtfertigen könnte. Weil heute abertausende Notare, Banken und
Makler bereits verpflichtet sind, genau diese Informationen zu erheben, dabei
aber in aller Regel scheitern, ist es wenig plausibel zu erwarten, dass
nationale Behörden in der Lage sein werden, diese zigtausenden Akteure zu ersetzen
und einen Mehrwert erzeugen können. Die Integrität der Daten ist nur bei
Öffentlichkeit zumindest der Namen und Geburtsdaten der wirtschaftlich Berechtigten
zu gewährleisten, da ansonsten Scheineigentümer und –Direktoren sowie andere
Umgehungsstrategien nicht entdeckt werden könnten.
Außerdem wird bei der vierten Geldwäscherichtlinie just der Gebrauch
von Scheindirektoren anstelle der wirtschaftlich Berechtigten im großen Stil
legalisiert, was einen Rückschritt gegenüber der heutigen Rechtslage
darstellen würde (siehe hier).
Jede Frau und jeder Mann hat ein Recht diese Daten einzusehen, weil alle
potentiell Geschädigte des Offshore-Finanzsystems sind, sei es durch Steuerflucht,
Marktmissbrauch wie Insiderhandel, Korruption oder andere Straftaten. Nur
weil die Opfer des Offshoresystems meist die ganze Gesellschaft betreffen,
sind deren Schäden nicht weniger gravierend. Gerade weil das Offshoresystem
so viele Teilbereiche berührt, darf der Nutzerkreis der Daten nicht
beschränkt werden.
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6. Register vernetzen
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Vernetzte
Register sind besser als nicht Vernetzte.
Der vorgesehene
Zugriff auf die Register für „entsprechend spezialisierten Nichtregierungsorganisationen
und Fachjournalisten“ ist konkreter als ein nicht näher definiertes
„berechtigtes Interesse“.
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Erst wenn der
letzte Staat bereit ist, dieser Vernetzung und dem Standard beizutreten, sind
Fortschritte zu erwarten. Das langsamste Glied in der Kette bestimmt so den
Fortschritt.
Einheitliche
Prozeduren, wie Informationen verifiziert werden können, sind seit vielen
Jahren durch die FATF Standards und die EU-Geldwäscherichtlinie bereits
Realität. Deren Einhaltung kann jedoch wenig plausibel überprüft oder
erzwungen werden, ohne dass es öffentliche Register gibt. Außerdem laden
noch starrere Vorgaben ohne
öffentliche Kontrollmöglichkeit zu institutioneller Korruption ein, also dem
Austricksen und Umgehen der spezifischen Vorgaben.
Es ist ferner
fraglich, mit welcher Behörde und mit welchem Budget das BMF die Eignung der
„entsprechend spezialisierten Nichtregierungsorganisationen“ etwa aus
Honduras, Südafrika oder Indien überprüfen möchte. Deutsche Beamte werden
kaum in diese Länder reisen können um deren Eignung zu prüfen. Entwicklungsländer
drohen faktisch auch künftig außen vor zu bleiben.
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7. Banken an aggressiver Steuergestaltung hindern
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Offenlegung von Steuersparmodellen ist in anderen Ländern schon üblich,
und würde auch in Deutschland zu ein klein wenig mehr Transparenz beitragen.
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Entgegen der Behauptung des BMF ist bis heute in Deutschland eben nicht
strafbar, wenn Banken ausländischen Kunden bei der Hinterziehung
ausländischer Steuern behilflich sind. Diese Gesetzeslücke muss dringend
geschlossen werden. Jedoch erscheint diese Absicht fragwürdig, so lange das
BMF diesen Sachverhalt leugnet.
Es ist außerdem offen, aufgrund welcher Daten das BMF behauptet, dass es
sich schon jetzt „immer weniger“ lohne, in Graubereichen Geschäfte zu machen.
Bei Abkehr von öffentlichen Berichtspflichten – wie von Deutschland
beabsichtigt - droht vielmehr diese Bereitschaft deutlich zu steigen.
Deutschland hätte schon längst eine Offenlegungspflicht für
Steuersparmodelle wie etwa in Großbritannien oder den USA durchsetzen können.
Es ist längst überfällig, dies zu tun.
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8. Verwaltungssanktionen für Unternehmen
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Höhere Strafen
bei Verschulden im Finanzsektor sind besser als niedrige.
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Gelstrafen
scheinen das Verhalten der Banken bisher wenig beeinflusst zu haben. Alle
Erfahrung zeigt, dass sich erst dann Verhaltensänderungen abzeichnen, wenn
entweder Bankenvorständen oder ranghohen Mitarbeitern glaubhaft Gefängnisstrafen
drohen, oder aber Details über die Vergehen und Versäumnisse der Banken
öffentlich werden, so dass ein unkalkulierbarer Reputationsschaden entsteht.
Beides ist nicht im Vorschlag Schäubles vorgesehen. Im Gegenteil, Deutschland
verhinderte maßgeblich auf EU-Ebene im November 2014, dass Sanktionen wegen
Geldwäscheverstößen ohne Ausnahme öffentlich gemacht werden müssen.
Ein
Unternehmensstrafrecht, das die Einstellung von Strafverfahren an die vollumfängliche
Mitarbeit und persönliche Haftung von Vorständen knüpft, würde effektivere
Abschreckung ermöglichen.
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9. Verjährungsverschärfung
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Bei diesem Vorschlag handelt es sich um eine äußerst sinnvolle Maßnahme.
Dadurch wird es möglich, den wirtschaftlichen Nutzen aus internationaler
Steuerhinterziehung einzuschränken.
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Die Strafverjährungsfrist sollte bei internationalen Sachverhalten
ergänzend auf 15 Jahre erhöht, und die Verjährungsfrist erst dann anlaufen,
wenn aus dem Ausland nach Ersuchen vollständige Rechtshilfe geleistet wurde.
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10. Maßnahmen gegen Geldwäsche verstärken
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Diese Maßnahmen
hören sich gut an.
Bessere
Möglichkeiten für Gewinnabschöpfungen und zum Einfrieren von Vermögen sind
dringend geboten.
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Es ist völlig
schleierhaft, was eine Verlagerung der FIU vom BKA zum Zoll bewirken soll.
Hier scheint es um Ressortkleinkriege statt um effektive Lösungen zu gehen.
Die angesprochenen gravierenden Missstände im gewerblichen Bereich werden
durch weitere Kooperation zwischen den Ländern kaum nachvollziehbar behoben.
Die Aufsicht über Geldwäsche gehört unter die Aufsicht des
Bundesfinanzministeriums, weil dieses gegenüber Brüssel Verantwortung für die
Umsetzung der entsprechenden Richtlinie trägt.
Auch im Finanzsektor
muss entgegen des erweckten Eindrucks dringend bei der Aufsicht, Transparenz
und Strafverfolgung nachgebessert werden.
Verbesserte
Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögen können ohne ein zentrales, öffentliches
Grundbuch (mit Ausnahme einer für den Eigengebrauch genutzten Immobilie)
nicht greifen.
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