UN-Konvention gegen Korruption: Zivilgesellschaftlicher Aufruf zur Unterstützung

Bis zum 20. August ist es Nichtregierungsorganisationen (NRO) noch möglich, die aktuelle Stellungnahme der zivilgesellschaftlichen Koalition zur Unterstützung der UN-Konvention gegen Korruption zu unterzeichnen. TJN ist Mitglied der Koalition und möchte alle interessierten NRO's ermutigen, diesem Aufruf zu folgen. In diesem Herbst wird sich entscheiden, ob die UN-Konvention ein zahnloser Tiger bleibt oder aber einen effektiven Überwachungsmechanisms erhält, der auch zivilgesellschaftlichen Organisationen Teilhabe erlaubt und die Veröffentlichung aller Evaluationsdokumente umfasst. Die Unterstützung des Aufrufs ist leicht und unkompliziert über die Website der Koalition möglich (bitte hier klicken - leider nur auf Englisch, Französisch und Spanisch). In der aktuellen Stellungnahme heißt es unter anderem (freie Übersetzung):
"Die UN-Konvention gegen Korruption umfasst in ihren diversen Bestimmungen zu Transparenz und Rechenschaftspflicht Maßnahmen, die - sollten sie umgesetzt werden - dazu beitragen würden, eine Wiederholung der gegenwärtigen globalen Finanzkrise zu verhindern."
(Original-Text: "In its many provisions on transparency and accountability, the UNCAC includes measures that, if implemented, will contribute to preventing a recurrence of the current global financial crisis." (Art. 1)).
So beinhaltet die Anti-Korruptionskonvention etwa Artikel die das Bankgeheimnis im Falle der Korruption relativieren (Art. 40, 31 (7)), außerdem Bestimmungen die den Gebrauch von außerbilanziellen Transaktionen bzw. Zweckgesellschaften verbieten (Art. 12), sowie Auflagen zur Identifizierung von Bankkunden und KontoinhaberInnen (Art. 14) und der Eigentümer von Unternehmen (Briefkastenfirmen; Art. 14).
Eine Schwäche der momentanen Korruptionskonvention ist jedoch, dass sie Korruption eng als Bestechung definiert. Dabei wird die Angebotsseite der Korruption - wie etwa Finanzdienstleister, die kommerzielle Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Verschleierung von Zahlungsströmen leisten - ausgeblendet. Dennoch hält TJN die Durchsetzung eines effektiven Überwachungs-(Review-)Verfahrens für äußerst wünschenswert.

Labels: ,