Ein wenig Aktion – globale und europäische Initiativen gegen Steuerflucht und Geldwäsche

von Markus Henn, WEED

Global und in der EU schreitet der Kampf gegen illegale Finanzströme voran. Die wichtigsten Initiativen werden hier als Auszüge aus dem neuesten Weed-Newsletter zusammengefasst.

Informationsaustausch wird automatisch

Die Reform der EU-Zinsrichtlinie, die durch automatischen Informationsaustausch die Steuerhinterziehung von Privatpersonen verhindern soll, geht nicht wirklich voran. Während eine Ausweitung der Richtlinie auf Firmen und Trusts inzwischen von den meisten EU-Staaten mitgetragen werden würde, scheitert der Fortschritt immer noch von der weiterhin verweigerten Beteiligung Luxemburgs und Österreichs. Zumindest macht der Informationsaustausch Fortschritte auf internationaler Ebene. Wie schon in den letzten G20-Erklärungen, ist er auch in der Erklärung der G20-Staats- und Regierungschefs vom Gipfel in St. Petersburg im September 2013 als der „neue globale Standard“ enthalten.  Offen bleibt allerdings, wie Entwicklungsländer in den Austausch einbezogen werden können – dies forderte eine Gruppe von Entwicklungsorganisationen im Vorfeld des Global-Forum-Treffens.

Unternehmenssteuervermeidung: Umsetzung des G20 Aktionsplans und neuer EU-Vorschlag

Steuervermeidung von Unternehmen bleibt ein großes Problem, auch wenn die Politik nun begonnen hat, es anzugehen.
Die G20 unterstützten bei ihrem Gipfel in St. Petersburg im September einen Aktionsplan der OECD zu – wie sie es nennen – „Erosion der Steuerbasis und Gewinnverschiebung“ (engl. abgekürzt BEPS) von Unternehmen. Der Plan listet eine Reihe von Maßnahmen auf, darunter gegen Briefkastenfirmen, gegen konzerninterne Kredite, zu Verrechnungspreisen (Preise zwischen den Tochterunternehmen eines Konzerns) und zu allgemeinen Anti-Missbrauchsklauseln. Die OECD arbeitet nun auch hier an der Umsetzung des Plans, was zwei Jahre dauern soll. Jeder wirkliche Systemwechsel bei der Konzernbesteuerung war schon im ursprünglichen Aktionsplan zurückgewiesen worden.
Die EU arbeitet schon für eine Weile an einigen der G20-Maßnahmen. Nach einer Konsultation im Juni diesen Jahres machte die Kommission am 25. November einen Vorschlag zur Überarbeitung eines der wichtigsten Gesetze der EU zu Konzernsteuern, der Mutter-Tochter-Richtlinie. (Wir berichteten.)

Auch von entscheidender Bedeutung ist die so genannte länderbezogene Berichterstattung durch Unternehmen. Dabei muss ein Unternehmen darstellen, in welchen Ländern es aktiv ist und wo es Steuern zahlt. Diese Berichterstattung steht auch im G20/OECDPlan, allerdings nur gegenüber den Behörden und nicht öffentlich. In der EU ist das Thema gerade wieder auf der politischen Agenda, nachdem ein erster Gesetzesvorschlag im Frühjahr letztlich auf eine Verpflichtung von Banken und Rohstoffunternehmen gestutzt wurde. Jetzt gibt es im Rahmen einer Richtlinie, die eigentlich die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen durch Unternehmen anstrebt, die Möglichkeit, auch die finanziellen Daten mit hineinzunehmen. Doch obwohl die EU-Regierungen sich im Mai dazu bereit erklärt hatten, haben sie nun in den Verhandlungen wieder einen Rückzieher gemacht. Am 16. Dezember wird der federführende Ausschuss des EU-Parlaments (JURI) seine Position abstimmen.

Geldwäschebekämpfung: öffentliche Register zur wirtschaftlichen Berechtigung bleiben umstritten

Die Überarbeitung der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie steigt weiter die Gesetzgebungsleiter der EU hinauf. Am 22. Januar 2014 soll es zur Abstimmung im Ausschuss kommen.
Am umstrittensten bleibt die Einführung von Registern zur Offenlegung der sogenannten wirtschaftlichen Berechtigung, also der wahren Nutznießer von Firmen und anderen Rechtskonstrukten. Obwohl das EU-Parlament zuvor solche Register unterstützt hatte, sollen laut dem Entwurfsbericht der Parlamentsberichterstatter nun doch nur die Behörden Zugang zu den Informationen bekommen. Es wird nun auf die Abstimmung im Januar ankommen, was am Ende die Position des Parlaments ist. Im Koalitionsvertrag der möglichen neuen deutschen Regierung wird zumindest ein Register für „Trust-Konstruktionen“ gefordert, aber nicht für Unternehmen und Stiftungen (und wohl auch nicht für Treuhandschaften nach deutschem Recht). Das ist weniger, als was der britische Premierminister Cameron fordert, der kürzlich ein Register für alle Unternehmen – aber wiederum nicht für Trusts – in Aussicht stellte.